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Conditions générales

Fix Repair

Fix Repair provided by mobile klinik AG

Industriestrasse 12, 8305 Dietlikon  

1. Allgemeines

Fix Repair provided by mobile klinik AG verkauft und repariert Waren aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), die Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Fix Repair und dem Kunde/Antragsteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht.

2. Preise, Vertragsabschluss

2.1 Ein Kaufvertrag kommt durch eine Bestellung (Antrag) des Kunden und die Annahme durch Fix Repair zustande. Fix Repair nimmt den Antrag durch Zusendung einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung bzw. die Übergabe der Ware an.

2.2 Die Angebote von Fix Repair (z. B. in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen) sind freibleibend. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für Fix Repair nur dann verbindlich, wenn sie von Fix Repair schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Individuell vereinbarte Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Kaufvertrag.

3. Lieferung, Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Das Transportunternehmen wird von Fix Repair bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Eine Transportversicherung schließt Fix Repair nur auf besondere schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden ab.

3.3 Fix Repair ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.4 Ist die Nichteinhaltung bzw. die Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von Fix Repair nicht zu vertretende Umständen zurückzuführen, wird die Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

3.5 Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgen alle Lieferungen an den Kunden auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

4. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Fix Repair. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Fix Repair hinzuweisen und Fix Repair unverzüglich zu benachrichtigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige unberechtigte Verfügung zu Lasten des Eigentums von Fix Repair untersagt.

5.2 Im Rechtsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze: Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die Fix Repair aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden Fix Repair die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Verarbeitung oder Umarbeitung der Ware erfolgen stets für Fix Repair als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Fix Repair. Für den Fall des Erlöschens des  (Mit-) Eigentums von Fix Repair durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig (Grundlage ist der Rechnungswert) an Fix Repair übergeht. Der Kun-de verwahrt (Mit-) Eigentum von Fix Repair unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der Fix Repair (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Fix Repair ab. Fix Repair ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von Fix Repair im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Fix Repair nicht nachkommt. Auf Aufforderung von Fix Repair hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und Fix Repair die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Kunde gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von Fix Repair in der Weise an seine Käufer weiter, dass er sich diesen gegenüber selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Soweit Fix Repair nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

6. Gewährleistung

6.1 Kaufverträge
Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Sachmängeln in einem Jahr, bei gebrauchten Sachen in 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist bei Sachmängeln ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Werden Betriebs- und Wartungshinweise von Fix Repair nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Im Rechtsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Absätze:
Ist der Kaufgegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Fix Repair nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer Weise“.

6.2 Werkverträge
Rechte des Kunden bei Mängeln des Werkes verjähren in 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werkes.

7. Garantie

Neben der Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über Fix Repair erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber Fix Repair begründet werden. Garantien von Fix Repair liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware schriftlich ausdrücklich als Garantie bezeichnet worden sind. Fix Repair haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten ihrer Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Kunden vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht Fix Repair vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten.

8. Datensicherung, Datenrettung

Dem Kunden obliegt bei der Abgabe eines Gerätes zur Reparatur durch Fix Repair die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Fix Repair weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde Fix Repair mit einer Datenrettung, erbringt Fix Repair diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. Fix Repair weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.

9. Haftung

Fix Repair haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der Fix Repair beruhen, haftet Fix Repair nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet Fix Repair jedoch nicht für nicht vorhersehbare, nicht vertragstypische Schäden. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet Fix Repair gegenüber dem Kunden unbegrenzt. Fix Repair haftet nicht für Leistungen Dritter, die der Kunde in Anspruch nimmt. Die Haftung für übrige Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungspflichtgesetzes unberührt bleibt.

10. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte

10.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
10.2 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird Dritte entsprechend verpflichten. Er wird Fix Repair jede Vertragsverletzung durch einen Dritten unverzüglich schriftlich melden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung, der Geschäftsleitung. Gerichtsstand ist in diesem Fall Zürich.
11.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen der Fix Repair und dem Kunden gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
11.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

Stand: 30.05.2016